Stromanbieterwechsel – Wenn die Stromversorgung Probleme macht

Der Strommarkt ist heiß umkämpft und leider versuchen einige Stromanbieter mit scheinbaren Druckmitteln ihre Kunden zu erhalten. Dann ist es wichtig zu wissen, was ein Stromanbieter beim Wechsel darf und was nicht. Aber auch mit dem neuen günstigen Stromanbieter kann es Ärger geben. Wichtig ist für Sie zu wissen: Ihre Stromversorgung ist laut Gesetz auf jeden Fall gesichert!

Drohungen des aktuellen Stromanbieters

Es kommt selten vor, aber mitunter reagieren Stromanbieter im Falle eines Stromanbieterwechsels des Kunden mit Strafmaßnahmen und Drohungen. Sie sollten sich von eventuellen Hinweisen auf Vertragsbedingungen oder auf die Drohung, dass der Stromzähler ausgebaut wird, nicht beeindrucken lassen. Seit der Öffnung des Strommarktes steht es Ihnen frei, zum günstigsten Stromanbieter zu wechseln, solange Sie die vertraglich festgelegten Kündigungsbedingungen einhalten.

Der alte Stromversorger verweigert die Durchleitung des Stroms

Das darf er definitiv nicht. Es gibt Vereinbarungen und gesetzliche Verordnungen, die ihn dazu verpflichten, seine Leitung auch für den Strom anderer Stromanbieter zur Verfügung zu stellen. Allerdings gibt es über die Bedingungen verschiedene Regelungen und Auslegungen. Aber auch dann muss der Strom auf jeden Fall durchgeleitet werden, damit Ihre Stromversorgung abgesichert ist.

Lieferprobleme beim neuen Stromanbieter

Auch dann, wenn Ihr neuer Stromversorger Lieferschwierigkeiten hat oder Insolvenz anmelden muss, ist Ihre persönliche Stromversorgung gesetzlich gesichert. Sie erhalten dann übergangslos Strom durch den Grundversorger, allerdings auch zu dessen Tarifbedingungen.

Stromausfall nach dem Stromanbieterwechsel

In diesem Fall ist bereits der neue Stromanbieter zuständig. Da Stromausfälle meist technische Gründe haben und es Probleme im Trafohäuschen oder direkt im Umspannwerk gibt, ist jeder Haushalt davon betroffen, ganz gleich von welchem Stromanbieter er seinen Strom bezieht.